Dieser Server wird verwaltet und geleitet durch die Spezialeinheit Odin.
§1 Allgemeines: Abs. 1: Mutwilliges Töten von Teamkameraden innerhalb einer Gruppe ist untersagt. Sollte dies dennoch geschehen, kann der Spieler durch einen Administrators des Servers verwiesen werden oder temporär bis permanent durch die Zug- oder Kompanieführung vom Einsatz ausgeschlossen werden. Abs. 2: Die Löschung von Markierungen auf der Karte ist ausschließlich der Kompanie-, Zug-, oder Gruppenführung sowie den Administratoren vorbehalten. Eine Missachtung führt zu Sanktionen bis hin zum permanenten Ausschluss von diesem Server. Abs. 3: Rufnamen sind nach dem NATO-Alphabet zu benennen. Ausnahmen bilden hier lediglich 'Logistik', 'Zugführer', 'Kompanieführer' und 'Basis' sowie Rufnamen innerhalb eines Trupps bzw. einer Gruppe. Abs. 4: Die Anwesenheit auf dem Teamspeak Server ist ab Betreten des Spielservers verpflichtend. Eine Missachtung führt zum Kick. Wiederholte Missachtung kann zum permanenten Ausschluss von diesem Server führen. Abs. 5: Das Spammen von Textnachrichten oder auditiven Signalen ist untersagt. Abs. 6: Hacken oder Cheaten führt zu sofortigem, permanenten Ausschluss von diesem Server. Abs. 7: Bereits bei der Andeutung von abwerbenden Tätigkeiten behält sich die Server Administration nach eingehender Evaluation vor die betreffenden Spieler unwiderruflich, permanent und auf Lebenszeit von diesem Server zu verweisen Abs. 8: Der Public Server darf nicht als Netzwerk oder Kommunikationsplattform genutzt werden, um externe Gemeinschaften zu entwickeln
§2 Ausrüstung: Abs. 1: Es sind ausschließlich Uniformen, Westen, Helme und alle weitere Bekleidung im Stil der deutschen Bundeswehr erlaubt! Abs. 2: Die Ausrüstung aller Spieler muss aus dem Arsenal des Servers stammen. Ausnahmen sind nur in der Rubrik 'Sonstige Gegenstände' erlaubt, welche man unter dem Plus-Symbol im Arsenal der Kleidung oder dem Rucksack hinzufügen kann. Abs. 3: Das Tragen des Barretts ist ausschließlich den Mitgliedern der Spezialeinheit Odin ab dem Dienstgrad Unteroffizier erlaubt. Abs. 4: Das Verwenden von Voll-Tarn-Anzügen wie der Ghillie-Uniform ist ausschließlich Scharfschützen und deren Teammitgliedern erlaubt. Abs. 5: Das Tragen von ziviler Kleidung ist ausschließlich mit Rücksprache der Zug- bzw. Kompanieführung in Ausnahmesituationen erlaubt. Das Tragen von ziviler Kleidung fällt nicht unter §2 Abs. 1 und Abs. 2.
§3 Gruppen- und Truppführer: Abs. 1: Der Truppführer hat die Befugnis über sämtliche Ausrüstungsgegenstände seiner Truppmitglieder zu entscheiden und diese zu bestimmen. Abs. 2: Der Truppführer hat die Pflicht grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass alle seine Gruppenmitglieder sämtliche Regeln dieses Servers einhalten. Ist er dazu in Einzelfällen nicht in der Lage, so hat er seine Zugführung darüber in Kenntnis zu setzen, sodass diese sich um den Vorfall kümmert. Abs. 3: Zur Durchsetzung seiner Pflichten aus Absatz 2 hat der Truppführer die Möglichkeit einen Kameraden aus seiner Gruppe auszuschließen und diesen zur Zugführung zu schicken. Abs. 4: Den Befehlen des Truppführers ist von jedem Mitglied seiner Gruppe ohne Widerrede Folge zu leisten. Gibt die Zugführung einen anderen Befehl vor, so ist dieser vom Truppführer entsprechend umzusetzen. Die Mitglieder des Trupps gehorchen jedoch dem Befehl des Gruppenführers. Abs. 5: Der Truppführer hat jederzeit den Befehl seines Zugführers auszuführen.
§4 Zugführer: Abs. 1: Ist kein Kompanieführer eingesetzt, so sind dem Zugführer alle Elemente (Logistik, Basis, Foxtrott, Truppen/Gruppen etc.) untergeordnet. Abs. 2: Die Zugführung ist für alle eingesetzten Elemente, welche ihm untergeordnet sind, verantwortlich. Seinen Anweisungen ist durch die Führungen der einzelnen Teilstreitkräfte stets Folge zu leisten. Abs. 3: Der Zugführer hat die Befugnis über Ausrüstung, Rahmenbedingungen und (Teil-)Aufträge der ihm unterstellten Streitkräfte in vollem Rahmen zu bestimmen. Abs. 4: Dem Zugführer ist es erlaubt, Spieler eines Einsatzes permanent zu verweisen, sollte dieser regelwidrig handeln. Abs. 5: Der Zugführer hat stets die Pflicht das Langstrecken Funkgerät AN/ARC 210 mit sich zu führen oder einen Funker in stetiger Gesprächsnähe einzusetzen, welcher über dieses Funkgerät verfügt. Der Zugführer muss dafür Sorge tragen, dass auf der Frequenz 40 prinzipiell Erreichbarkeit herrscht.
§5 Kompanieführer: Abs. 1: Sollte eine Operation mehrere Zugführer erfordern, da sie sonst zu umfassend ist, übernimmt die allumfassend leitende Rolle ein Kompanieführer. Ihm sind dann die Zugführer unterstellt, denen wiederrum die Truppführer unterstellt sind. Die Regeln aus §4 werden in dem Fall auf den Kompanieführer übertragen. Abs. 2: Der Zugführer hat stets die Pflicht das Langstrecken Funkgerät AN/ARC 210 mit sich zu führen oder einen Funker in stetiger Gesprächsnähe einzusetzen, welcher über dieses Funkgerät verfügt.
§6 Einsatz im Feld: Abs. 1: Ist keine Zug- oder Kompanieführung vorhanden so übernimmt der erste Spieler, welcher die Basis verlässt die Rolle des Zugführers. Abs. 2: Das mutwillige Zerstören von Fahrzeugen in der eigenen Basis ohne Sinn und Zweck ist verboten. Abs. 3: Feindliche Fahrzeuge dürfen ausschließlich mit Zustimmung des Truppführers verwendet werden. Abs. 4: Das Verwenden des 'Respawn'-Knopfes ist nur mit Zustimmung der Zug- bzw. Kompanieführung erlaubt. Abs. 5: Das Aufspüren von feindlichen Weich- sowie Hartzielen durch die Wärmebildkamera ist ausschließlich auf absolut ausdrücklichen Wunsch der Zug- oder Kompanieführung erlaubt! Abs. 6: Der Tactical Ping ist im Einsatz absolut verboten.
§7 Sonstiges: Abs. 1: Das Regelwerk, welches im Forum der Spezialeinheit Odin steht ist stets das Aktuellste. Gibt es Unterschiede zwischen dem Regelwerk InGame und dem Regelwerk im Forum, so gilt das Regelwerk im Forum. Abs. 2: Die Handhabung diverser Aktionen sind durch den Public Server Lehrgang geregelt. Die theoretischen Unterlagen hierfür sind im Forum vermerkt. Diese gelten stets. Abs. 3: Das Verwenden von Admin-Funktionen sowie das Wählen lassen zum Admin auf dem Spielserver ist nur mit gegebenem Anlass erlaubt. Nach Durchführung der geplanten Aktion ist der Admin Posten sofort via #logout frei zu geben. Eine andere Mission aufzuspielen ist nicht erlaubt.
§8 Dienstvorschrift: Abs. 1: Vor Eintritt in einen Einsatz besteht Anmeldepflicht. Der erste Schritt ist das Überprüfen, ob eine angemeldete Abteilung 'Basis' existiert, um sich bei dieser zu melden. Diese übernimmt dann die Anmeldung. Abs. 2: Existiert keine aktive Abteilung 'Basis' muss sich nach der Existenz von 'Foxtrott' und/oder 'Logistik' erkundigt werden. Existiert die Abteilung 'Logistik' so ist diese der zweite Anlaufpunkt. 'Foxtrott' bildet den Dritten. Abs. 3: Existieren keine der in Abs. 1 und Abs. 2 genannten Streitkräfte muss sich mittels der Langstreckenfunke AN/ARC 210 selbstständig bei der Zugführung gemeldet werden. Erst nach Erhalten und Ausführung der gegebenen Instruktionen ist eine Verlegung in den Einsatz erlaubt.